Ruhiges und naturgerechtes Wohnen ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität. Die Erhaltung der Lebensqualität, ohne Nachteile für den industriellen, verkehrsbedingten oder sportlichen Bereich, ist ein wichtiges Ziel bei der Planung von Gebäuden. Die Politik hat mit der Verabschiedung diverser Gesetze, Verordnungen und Richtlinien diesem Rechnung getragen, um aktive Lärmbekämpfung bei der Planung realisieren zu können.
Es wird zwischen verschiedenen Lärmarten, wie Industrie-, Verkehrs- und Sport- und Freizeitlärm mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Grenzwerten, unterschieden. Um den Schallschutzmaßnahmen eines Gebäudes nachzukommen, werden in aller Regel Schallschutzfenster eingebaut. Ziel von passiven Schallschutzmaßnahmen ist es, den Innenpegel in Wohnräumen so weit zu reduzieren, daß ein ungestörter Aufenthalt möglich ist. Die Bauteile sollten ein Schalldämmmaß von ca. 45 dB erreichen, um ein ungestörtes Wohnen zu ermöglichen. Zum einen müssen Bauteile einen ausreichenden Schall-, Klima- und Sonnenschutz gewährleisten, und zum andern stellen Fenster die notwendige und wichtige Verbindung des Menschen zur Außenwelt dar. Zur Berechnung des Schalldämmmaßes von Bauteilen ist es wichtig, zuerst den maßgeblichen Außenlärm zu kennen. Je nach Richtlinie wird der mittlere Maximalpegel oder der Mittelungspegel der Rechnung zugrunde gelegt. Die erforderlichen Schalldämmwerte von Fenstern werden in Abhängigkeit von der Raumfunktion bei unterschiedlichen Lärmaußenpegeln gemessen. In Deutschland wird die Schalldämmung von Fenstern in Schallschutzklassen (1-6) unterteilt. Unsere Welt ist laut geworden. Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Nicht nur für den, der nahe an einem Flughafen, einer Eisenbahnlinie oder Hauptverkehrsstraße wohnt. Fenster, die noch vor Jahrzehnten ausreichend Schutz boten, gefährden heute unsere Gesundheit, weil sie den Lärm nicht stoppen.
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